Wenn die Füße im Laufe eines langen Arbeitstages schmerzen oder bereits bestehende Fußfehlstellungen zu Beschwerden führen, können maßgefertigte orthopädische Einlagen von Kleinschmitt Abhilfe schaffen.
Einlagen, die in Sicherheitsschuhen verwendet werden, müssen jedoch besondere Anforderungen erfüllen und mit den Vorgaben der DGUV Regel 112-191 konform gehen. Wir beraten Sie hierzu ausführlich und stellen sicher, dass Ihre neuen Einlagen zusammen mit Ihren Arbeitsschutzschuhen den Richtlinien entsprechen.
Fußgesundheit ist im Job ein wichtiges Thema: sowohl was den Schutz der Füße vor Verletzungen und äußeren Einwirkungen betrifft als auch hinsichtlich Beschwerden, wie sie durch langes Stehen, hohe Belastungen oder auch bereits bestehende Deformitäten entstehen können. Die richtige Kombination aus Arbeitssicherheitsschuh und orthopädischer Einlage ist deshalb besonders wichtig.
Auch aus rechtlicher Sicht: Denn die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat konkrete Richtlinien formuliert, die gewährleisten sollen, dass ein Sicherheitsschuh auch mit einer Einlage noch den vollen Schutz bietet.
Das bedeutet: Auch mit einer orthopädischen Einlage muss beispielsweise die elektrische Leitfähigkeit des Schuhs noch gegeben sein, ebenso wie die erforderliche Mindesthöhe im Bereich der Zehenkappe. Andernfalls kann es passieren, dass die Versicherung im Falle eines Unfalles nicht leistet.